coolair Förderung – Broschüre

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BAFA-Förderung in Bestandsgebäuden
Fördervoraussetzungen

Bestandsgebäude (min. 10 Jahre)
Das energetische Niveau des Gebäudes muss sich durch die Maßnahme verbessern
Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs) erforderlich
Die Wärmepumpe muss für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent eingebunden werden
Wärmepumpe muss mit mehr als 50% der erzeugten Wärme der Raumheizung oder der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung dienen oder min. 50% der Wärme muss in ein Wärmenetz gehen
Die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Wärmepumpen muss für Luft-Wasser-Wärmepumpen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 135% 35 °C und 120% 55 °C erreichen

So beantragen Sie Ihre BAFA-Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag beim BAFA vor der Auftragsvergabe an einen Fachbetrieb einreichen. Der Förderantrag kann über das elektronische Antragsformular des BAFA abgeschickt werden. Im Anschluss wird der Antrag geprüft. Sofern die Förderbedingungen erfüllt sind, erteilt die BAFA Ihnen einen sogenannten Zuwendungsbescheid.
Ihre Wärmepumpe muss nun spätestens 24 Monate nach Erhalt des Bescheids in Betrieb genommen werden (Bewilligungszeitraum). Können Sie die Maßnahme nicht in diesem Zeitraum umsetzen, müssen Sie vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Fristverlängerung bei der BAFA stellen. Die Frist kann auf maximal 48 Monate verlängert werden.
Damit Ihnen die Förderung ausgezahlt wird, müssen Sie außerdem einen sogenannten Verwendungsnachweis abgeben, der nachweist, dass die Maßnahme erfolgreich umgesetzt wurde. Hierzu nutzen Sie einfach das elektronische Formular auf der Internetseite der BAFA und reichen den Verwendungsnachweis mit allen Anlagen und Nachweisen ein. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung

Wer kann die Förderung beantragen?

Grundsätzlich kann die BAFA-Förderung einer Wärmepumpe von Privatpersonen, Kommunen, Verbänden, gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen und Freiberuflern beantragt werden. Anträge stellen kann jeder dem das Gebäude bzw. Grundstück auf dem die Maßnahme umgesetzt werden soll gehört oder der es mietet oder pachtet. Auch Contractoren können Förderanträge stellen.

Wo muss ich die Förderung beantragen?

Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.

Bis wann muss ich die Förderung beantragen?

Die Förderung ist bereits vor Vorhabensbeginn (Auftragsvergabe) zu beantragen.

Welche Kosten können gefördert werden?

Es können die Anschaffungskosten für die Wärmepumpe sowie alle Ausgaben für die Installation, Inbetriebnahme und Planung gefördert werden. Auch Kosten für die Deinstallation und Entsorgung von alten Heizungsanlagen, die Optimierung des Heizungsverteilsystems, die Erschließung der Wärmequelle und die zugehörigen Anschlussleitungen sowie deren Verlegung, können angesetzt werden.

Wie effizient müssen die Wärmepumpen sein?

Die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Wärmepumpen muss für Luft-Wasser-Wärmepumpen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 135% 35 °C und 120% 55 °C erreichen.

Warum muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden?

Strömendes Wasser wählt immer den geringsten Widerstand. Daher werden Räume in der Nähe der Wärmequelle in nicht hydraulisch abgeglichenen Heizsystemen stark geheizt und Räume, die weiter von der Wärmequelle entfernt sind, zu wenig beheizt. Wird ein System hydraulisch abgeglichen, wird das Fließverhalten des Heizungswassers soweit optimiert, dass jeder Heizkörper nur so viel Heizungswasser erhält, wie er benötigt. So können alle Räume nach ihrem individuellen Heizbedarf beheizt werden.

Werden auch PV-Anlagen zusammen mit Wärmepumpen zusätzlich gefördert?

Die Kombination von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen wird nicht zusätzlich gefördert. Dennoch erhalten Sie für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen separate staatliche Förderungen. Außerdem verbessert die Kombination Ihrer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage Ihre CO2-Bilanz, da Teile des Strombedarfs der Wärmepumpe so mit erneuerbarem Solarstrom gedeckt werden können.