Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


§ 1 Allgemeines


Bei allen mit der coolair Klimasysteme GmbH geschlossenen Verträge finden ausschließlich die
nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung, sofern nicht eine von uns
schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen
gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Firma coolair Klimasysteme GmbH widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht
anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die
Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur
Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart
wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass
es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn für einzelne Geschäfte
abweichende Vereinbarung getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten
diese Geschäftsbedingungen.


§ 2 Angebote, Preise


Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher
Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Preise in unserem Katalog sind unverbindlich.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten allein die Preise am Tag der Bestellung. Die
Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise
und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.


§ 3 Versand und Gefahrübergang


Lieferungen ab einem Warenwert von netto 500,00 € sind frachtkostenfrei. Die Versandkosten für
Lieferungen von einem Warenwert unter 500,00 € belaufen sich auf 19,90 €.
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf
Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich
aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt.
Kosten für Avis (telefonische Avisierung) und Fix-Zustellungen werden nach tatsächlichem Aufwand
weiterberechnet. Kosten eines Annahmeverzugs zahlt der Kunde.
Euro-Paletten sind Eigentum der Firma coolair Klimasysteme GmbH, bei Nichtrückgabe berechnen wir
pro Palette netto 15,00 €.
Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen.
Die Lieferungen erfolgen – auch wenn wir die Frachtkosten tragen – stets auf Gefahr des Käufers, es sei
denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die
Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post,
den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werkes
oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC,
FAS oder FOB vereinbart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen
Versandkonditionen.


§ 4 Lieferfristen


a) Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche
Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter
den Vorbehalten der Selbstlieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist
beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten.


b) Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die
Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei
vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir
bei einer bestellten Ware, bei der es sich typischerweise um Lagerware handelt, einen unverbindlichen
Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 10 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns
schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Handelt es sich bei der Bestellung
um nicht typischerweise auf Lager behaltende Ware, so steht dem Käufer das Recht zur
Nachfristsetzung, im vorbezeichneten Fall, erst bei einer Fristüberschreitung von mehr als 20 Tagen zu.
Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.


c) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder von uns nicht zu
vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit um den
Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des
Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer
baldmöglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch
der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden,
haben sowohl der Käufer als auch wir das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sind dauernd, wenn sie mindestens zwei
Monate andauern.


d) Schadensersatzansprüche gegen uns aus dem Gesichtspunkt des Lieferverzuges können nur unter
den Voraussetzungen des nachstehenden § 11 d) bis f) geltend gemacht werden.


§ 5 Teillieferung


Die Firma coolair Klimasysteme GmbH ist zur Teillieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von
Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit der Lieferung der noch ausstehenden Teile in Verzug und
ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der
Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu
beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.


§ 6 Liefermengen


Abweichungen zwischen Bestellung und der Lieferung bezüglich des Gewichts, der Stückzahl und
Abmessungen sind in einem Umfang von bis zu 10% sowohl hinsichtlich der gesamten Lieferung, wie
auch hinsichtlich eines Teils der Lieferung gestattet, soweit die von der Firma coolair Klimasysteme
GmbH verwendeten Verpackungsgrößen bzw. Verpackungseinheiten eine genaue Ausführung der
Bestellung nicht ermöglichen. Mehr- oder Mindermengen werden bei der Fakturierung entsprechend
berücksichtigt. Einwendungen können nur binnen 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich erhoben
werden. Die Rücknahme einer Mehrlieferung ist nur insoweit möglich, als nur vollständige
Verpackungseinheiten zurückgegeben werden.


§ 7 Zahlungsbedingungen, Verzug


Warenrechnungen sind per Vorauskasse umgehend und ohne jeden Abzug fällig. Anderslautende
Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung und Bestätigung durch die coolair Klimasysteme
GmbH. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen, ebenso im Falle der Nichteinlösung
von Banklastschriften die Bankgebühren und Auslagen. In diesen Fällen werden vorher
gutgeschriebene Skontobeträge rückbelastet. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir
berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 9% p.a. zuzüglich des gesetzlichen
Basiszinssatz (§247 Abs. 1, Satz 1 BGB), mindestens aber 12% ab Verzugseintritt zu berechnen. Für
die 1. Mahnung erheben wir keine Mahngebühren; behalten uns jedoch vor, für die 2. Mahnstufe 10,00
EUR und für die 3. Mahnstufe Mahngebühren in Höhe von 40,00 EUR zu erheben.
Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder falls sonstige Umstände bekannt
werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen
lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen
aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer
können dann von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren
Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten
Sicherheitsleistung vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer
Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate
mit mehr als 10 Tagen in Rückstand ist.
Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei
denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.


§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht


Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrechts wegen anderer, nicht aus demselben
Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur
vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner
Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen
gilt folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im
Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird
die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden,
erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des
Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden
Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden
Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem
Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen
Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder
vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes
Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden
oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer
Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen
Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen
nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer
diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende
Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den
Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen
aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir
nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der
an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der
bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind
wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung
selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem
Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen
Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen
Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte
zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der
abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des
Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden
Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen
des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns
unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang
zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der
genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns
in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.


§ 10 Abnahme


Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die
in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der
Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen
sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat,
ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in
diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und
die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine
verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die
angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine
Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß dieser Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis
zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.


§ 11 Sachmangelansprüche sowie Schadensersatzansprüche und Rücktritt
aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen


a) Für Veränderungen der gelieferten Ware infolge Verschleißes, fehlerhafter Bedienung,
unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Reinigungsmittel,
chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse oder Witterungseinflüsse und durch
Einwirkungen ähnlicher Art ist die Gewährleistung ausgeschlossen.


b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus
stehen dem Käufer die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu,
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 377 HGB bleibt unberührt.


c) Soweit ausnahmsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgriffsansprüche des Käufers
nach § 478 BGB bestehen, bestehen diese nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer keine Rechte
gewährt, die über die gesetzlichen Rechte aufgrund von Sachmängeln hinausgehen.


d) Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen in
unbegrenzter Höhe, wenn diese auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder
auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
auf Arglist beruhen oder
wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.


e) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
(Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls
auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und
vorhersehbaren Schaden, es sei denn, wir haften nach Abschnitt b) dieses Paragraphen unbegrenzt.


f) Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelungen sind
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Ferner sind vertragswesentlich Pflichten
(Kardinalpflichten) solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Es bleibt bei
der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich
auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.


§ 12 Verjährung von Sachmängelansprüchen


Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) es handelt sich um Ansprüche der in § 479 BGB geregelten Art oder
b) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch
uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. In den Fällen a) und b) und für
Schadensersatzansprüche, die nicht nach Punkt 10 dieser Bedingungen ausgeschlossen sind, gelten
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den
Neubeginn der Verjährung.


§ 13 Rücktrittsrecht


Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache
mangelhaft ist und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen (insbes. § 440 BGB) erfüllt sind. Im Falle
einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht, kann der Käufer darüber
hinaus nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben und die gesetzlichen
Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. § 4 c) dieser
Bedingungen bleibt unberührt. In sonstigen Fällen (z.B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige
Motivirrtümer des Käufers) kann der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag
stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht. Im
Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und
originalverpackt an uns (Firma coolair Klimasysteme GmbH, Lise-Meitner-Str. 14, 48529 Nordhorn,
Deutschland) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers.
Für Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20 % des Auftragswertes, mindestens
jedoch 100,00 €, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Haben wir in diesen Fällen für
Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten
vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.


§ 14 Pauschalierter Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzung des Käufers


Verletzt der Käufer seine Pflichten – verweigert er z.B. die Abnahme der Ware trotz Aufforderung
(gemeint ist nicht eine Abnahme i.S. d. §10 dieser Bedingungen) – und sind wir aus diesem Grunde
berechtigt, Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung geltend zu machen, sind wir berechtigt, eine
Schadenspauschale in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen. Das gilt nicht, sofern und soweit
der Käufer nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.


§ 15 Entsorgung von klimatechnischen und elektrotechnischen Altgeräten


Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten
nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.


§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht


Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist
Nordhorn. Gerichtsstand ist Nordhorn, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist und zwar auch für die Klagen im Wechsel-
oder Scheckprozess. Wir behalten uns vor, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in
Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartner.
Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschlands
maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z.B. des UN-Kaufrechts, ist ausgeschlossen.
Soweit wir im Ausland gerichtliche oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen müssen,
verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschl.
der Kosten anwaltlicher Hilfe oder solcher Kosten, die durch die Beauftragung eines
Inkassounternehmens entstehen, als unsere Ansprüche begründet sind.


§ 17 Datenschutz


Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung
ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Die Weitergabe und Nutzung der Daten erfolgt nur,
wie dies für die Durchführung des abgeschlossenen Geschäftes und die Pflege der daraus
resultierenden Kundenbeziehung notwendig ist, gesetzlich zulässig und vom Kunden gewünscht ist. Bei
der Datenverarbeitung werden schutzwürdige Belange der Kunden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen berücksichtigt.

Sollten einzelne Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder unwirksam
werden, wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

coolair Klimassteme GmbH

Lise-Meitner-Str. 14

48529 Nordhorn

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