AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines
Bei allen mit der coolair Klimasysteme GmbH geschlossenen Verträge finden ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma coolair Klimasysteme GmbH widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn für einzelne Geschäfte abweichende Vereinbarung getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebote, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Preise in unserem Katalog sind unverbindlich. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten allein die Preise am Tag der Bestellung. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 3 Versand und Gefahrübergang
Lieferungen ab einem Warenwert von netto 500,00 € sind frachtkostenfrei. Die Versandkosten für Lieferungen von einem Warenwert unter 500,00 € belaufen sich auf 19,90 €.
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt.
Kosten für Avis (telefonische Avisierung) und Fix-Zustellungen werden nach tatsächlichem Aufwand weiterberechnet. Kosten eines Annahmeverzugs zahlt der Kunde.
Euro-Paletten sind Eigentum der Firma coolair Klimasysteme GmbH, bei Nichtrückgabe berechnen wir pro Palette netto 15,00 €.
Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen.
Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten tragen - stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen.

§ 4 Lieferfristen
a) Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstlieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist

beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
b) Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware, bei der es sich typischerweise um Lagerware handelt, einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 10 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Handelt es sich bei der Bestellung um nicht typischerweise auf Lager behaltende Ware, so steht dem Käufer das Recht zur Nachfristsetzung, im vorbezeichneten Fall, erst bei einer Fristüberschreitung von mehr als 20 Tagen zu. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.
c) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, haben sowohl der Käufer als auch wir das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sind dauernd, wenn sie mindestens zwei Monate andauern.
d) Schadensersatzansprüche gegen uns aus dem Gesichtspunkt des Lieferverzuges können nur unter den Voraussetzungen des nachstehenden § 11 d) bis f) geltend gemacht werden.

§ 5 Teillieferung
Die Firma coolair Klimasysteme GmbH ist zur Teillieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit der Lieferung der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.

§ 6 Liefermengen
Abweichungen zwischen Bestellung und der Lieferung bezüglich des Gewichts, der Stückzahl und Abmessungen sind in einem Umfang von bis zu 10% sowohl hinsichtlich der gesamten Lieferung, wie auch hinsichtlich eines Teils der Lieferung gestattet, soweit die von der Firma coolair Klimasysteme GmbH verwendeten Verpackungsgrößen bzw. Verpackungseinheiten eine genaue Ausführung der Bestellung nicht ermöglichen. Mehr- oder Mindermengen werden bei der Fakturierung entsprechend berücksichtigt. Einwendungen können nur binnen 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich erhoben werden. Die Rücknahme einer Mehrlieferung ist nur insoweit möglich, als nur vollständige Verpackungseinheiten zurückgegeben werden.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Verzug
Warenrechnungen sind per Vorauskasse umgehend und ohne jeden Abzug fällig. Anderslautende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung und Bestätigung durch die coolair Klimasysteme GmbH. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen, ebenso im Falle der Nichteinlösung von Banklastschriften die Bankgebühren und Auslagen. In diesen Fällen werden vorher gutgeschriebene Skontobeträge rückbelastet. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 9% p.a. zuzüglich des gesetzlichen Basiszinssatz (§247 Abs. 1, Satz 1 BGB), mindestens aber 12% ab Verzugseintritt zu berechnen. Für die 1. Mahnung erheben wir keine Mahngebühren; behalten uns jedoch vor, für die 2. Mahnstufe 10,00 EUR und für die 3. Mahnstufe Mahngebühren in Höhe von 40,00 EUR zu erheben.
Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate mit mehr als 10 Tagen in Rückstand ist.
Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrechts wegen anderer, nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen

Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.

§ 10 Abnahme
Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß dieser Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

§ 11 Sachmangelansprüche sowie Schadensersatzansprüche und Rücktritt aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen
a) Für Veränderungen der gelieferten Ware infolge Verschleißes, fehlerhafter Bedienung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Reinigungsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse oder Witterungseinflüsse und durch Einwirkungen ähnlicher Art ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus stehen dem Käufer die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 377 HGB bleibt unberührt.
c) Soweit ausnahmsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB bestehen, bestehen diese nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer keine Rechte gewährt, die über die gesetzlichen Rechte aufgrund von Sachmängeln hinausgehen.
d) Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, wenn diese auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder
auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
auf Arglist beruhen oder
wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.
e) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, wir haften nach Abschnitt b) dieses Paragraphen unbegrenzt.
f) Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Ferner sind vertragswesentlich Pflichten (Kardinalpflichten) solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

§ 12 Verjährung von Sachmängelansprüchen
Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) es handelt sich um Ansprüche der in § 479 BGB geregelten Art oder
b) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. In den Fällen a) und b) und für Schadensersatzansprüche, die nicht nach Punkt 10 dieser Bedingungen ausgeschlossen sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

§ 13 Rücktrittsrecht
Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen (insbes. § 440 BGB) erfüllt sind. Im Falle einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht, kann der Käufer darüber hinaus nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. § 4 c) dieser Bedingungen bleibt unberührt. In sonstigen Fällen (z.B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige Motivirrtümer des Käufers) kann der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht. Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und originalverpackt an uns (Firma coolair Klimasysteme GmbH, Lise-Meitner-Str. 14, 48529 Nordhorn, Deutschland) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers. Für Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 100,00 €, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Haben wir in diesen Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

§ 14 Pauschalierter Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzung des Käufers
Verletzt der Käufer seine Pflichten - verweigert er z.B. die Abnahme der Ware trotz Aufforderung (gemeint ist nicht eine Abnahme i.S. d. §10 dieser Bedingungen) - und sind wir aus diesem Grunde berechtigt, Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung geltend zu machen, sind wir berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen. Das gilt nicht, sofern und soweit der Käufer nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

§ 15 Entsorgung von klimatechnischen und elektrotechnischen Altgeräten
Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Nordhorn. Gerichtsstand ist Nordhorn, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist und zwar auch für die Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir behalten uns vor, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartner.
Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschlands maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z.B. des UN-Kaufrechts, ist ausgeschlossen. Soweit wir im Ausland gerichtliche oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen müssen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschl. der Kosten anwaltlicher Hilfe oder solcher Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen, als unsere Ansprüche begründet sind.

§ 17 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Die Weitergabe und Nutzung der Daten erfolgt nur, wie dies für die Durchführung des abgeschlossenen Geschäftes und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung notwendig ist, gesetzlich zulässig und vom Kunden gewünscht ist. Bei der Datenverarbeitung werden schutzwürdige Belange der Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Sollten einzelne Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

coolair Klimasysteme GmbH
Lise-Meitner-Str. 14
48529 Nordhorn